Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
Als regenerative Energiequelle werden Photovoltaikanlagen staatlich gefördert. Grundlage der Förderung bildet das am 31.07.2004 beschlossene "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG). Dieses regelt die Vergütung von Solarstrom und garantiert attraktive Vergütungstarife über eine Laufzeit von 20 Jahren und vereinfachte Anschlussbedingungen beim Anschluss Ihrer Photovoltaikanlage.
Gegenwärtig vergütet Ihnen Ihr Energieversorger Ihren selbst erzeugten Strom zu 100 % mit einem attraktiven Vergütungssatz und das 20 Jahre lang, zuzüglich dem Einspeisejahr.
Spezielle Finanzierungsförderungen stellt u.a. die KfW-Bank für Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Anlagen im Wert bis 50.000 Euro werden besonders gefördert. Die aktuellen Förderungsmöglichkeiten erfahren Sie auf der Homepage der KfW-Förderbank.
Es gibt aber noch weitere Fördertöpfe, die erfragt werden sollten. Hier helfen wir Ihnen gern weiter. Ständige Weiterbildung und praktische Erfahrungen bei der täglichen Arbeit versetzen uns in die Lage, Ihnen alle Fördermöglichkeiten, auch die der Städte und Gemeinden und Ihres Netzbetreibers zu benennen und auszuschöpfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Beratungstermin und stimmen alles weitere ab.

